Forschung für SieJede Patientin möchte mit der besten verfügbaren Therapie behandelt werden. Sie möchte, dass die neuesten Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung genutzt werden, um ihr zu helfen. Und sie möchte, dass zuverlässig und intensiv an neuen, noch besseren Therapieverfahren geforscht wird. Studien Onkologische Studien vergleichen in der Regel zwei oder mehr Behandlungsformen miteinander. Ihr Ziel ist es herauszufinden, ob eine neue Art der Behandlung Vorteile gegenüber einer bereits angewandten Form oder einer Scheinbehandlung (Plazebo) aufweist. Häufig haben dabei weder die Patientin noch der Arzt einen Einfluß darauf, welche der zu vergleichenden Behandlungsformen bei der betreffenden Patientin zum Einsatz kommt ("randomisierte Studie"). Jede Studie muss vor ihrer Durchführung einer Ethikkommission vorgelegt werden. Die Ethikkommission ist eine unabhängige Kontrollinstitution der jeweils zuständigen Ärztekammer (http://www.aerztekammer-hamburg.de/diekammer/ethikkom.htm), in der Ärzte, Juristen, aber auch medizinische Laien vertreten sind. Sie prüft, ob die geplante Studie die folgenden Kriterien erfüllt:
Ihre Rechte als Patientin Kein unnötiges Risiko Auch wenn Sie an einer Studie teilnehmen, in der neue Medikamente getestet werden, können Sie sicher sein, dass Sie keinem unnötigen Risiko ausgesetzt werden. Eine Studie darf nur durchgeführt werden, wenn auf dem Boden vorangehender Untersuchungen davon auszugehen ist, dass das neue Medikament gegenüber herkömmlichen Medikamenten Vorteile und insbesondere keine schwerwiegenden Nachteile aufweist. Information und Beratung Sie haben zudem Anspruch auf eine "detaillierte Information und Beratung" sowie eine "sichere, sorgfältige und qualifizierte Behandlung und angemessene Beteiligung", so bereits 1999 von der Kultusministerkonferenz in "Patientenrechte in Deutschland heute" festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Ihr Arzt mit Ihnen alle Fragen, die Sie zu Ihrer Behandlung haben, bespricht und Sie mit dem nötigen Fachwissen gründlich und sicher behandeln muss. Nach ausführlicher Beratung und vollständiger Information über alle zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten entscheiden Sie selbstverständlich selbst, ob Sie im Rahmen einer Studie oder nach dem jeweils gültigen Standard behandelt werden möchten (so genannte aufgeklärte Einwilligung oder "informed consent"). Besondere Rechte Für den Fall, dass Sie sich für eine Studienteilnahme entscheiden, haben Sie neben dem bisher Genannten weitere besondere Rechte:
|
