Qualitätsberichte

Seit dem Jahr 2005 ist die Veröffentlichung des Qualitätsberichtes für Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Obwohl wir als Tagesklinik dieser Vorgabe nicht unterliegen, sind wir bereit, unsere Daten nach der gesetzlich geforderten Form freiwillig zu veröffentlichen.

Den Bericht sehen wir als zusätzliche Chance, Ihnen die Qualität unserer Leistungen transparent zu machen und uns dem Vergleich mit anderen Tageskliniken und Krankenhäusern zu stellen.

Qualitätsbericht für das Berichtjahr 2010