Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2005 ist die Veröffentlichung des Qualitätsberichtes für
Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Obwohl wir als Tagesklinik
dieser Vorgabe nicht unterliegen, sind wir bereit, unsere Daten nach der
gesetzlich geforderten Form freiwillig zu veröffentlichen.
Den
Bericht sehen wir als zusätzliche Chance, Ihnen die Qualität unserer
Leistungen transparent zu machen und uns dem Vergleich mit anderen
Tageskliniken und Krankenhäusern zu stellen.
Qualitätsbericht für das Berichtjahr 2010
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